Die Schweiz startet eine öffentliche Konsultation zum Austausch von Krypto-Steuerinformationen

Der Bundesrat bittet die Öffentlichkeit um Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zur Integration von Krypto-Steuerdaten in seine internationalen Börsenprotokolle.
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Shalini Nagarajan
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Transparenz

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Die Schweiz erwägt, Krypto-Steuerdaten in ihre internationalen Informationsaustauschprotokolle aufzunehmen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Konsultationsverfahren für einen neuen Gesetzentwurf eingeleitet. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Austausch von Informationen über Krypto-Assets mit 111 Ländern zu erleichtern. Diese Länder sind derzeit Teil des automatischen Informationsaustauschs. Voraussetzung für den Austausch ist, dass sie sich an das Crypto-Asset Reporting Framework der OECD halten.

Die Schweiz ist seit langem führend bei der Einführung von Kryptowährungen. Orte wie Lugano haben Pionierarbeit bei der Annahme von Steuern in Kryptowährungen wie Tether (USDT) und Bitcoin (BTC) geleistet. Der politische Rahmen des Landes erlaubt es der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bitcoin als Zahlungsmittel einzustufen. Infolgedessen ist Bitcoin von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit.

Der Bundesrat beabsichtigt, den Zeitpunkt des Beginns des automatischen Austauschs von kryptobezogenen Informationen mit seinen Partnerstaaten festzulegen. Die Vernehmlassungsfrist für diesen Gesetzesvorschlag wird am 15. November 2024 enden.

Das OECD-Rahmenwerk bietet Raum für nationale Anpassungen

Der OECD-Rahmen für Krypto Assets legt einen einheitlichen Ansatz für Steuerbehörden bei der Verwaltung und dem Austausch von Daten über diese Assets fest. Es erlaubt den Ländern jedoch auch, diese Standards an ihre eigenen rechtlichen und regulatorischen Gegebenheiten anzupassen.

Diese Anpassungsfähigkeit ermöglicht es den Ländern, die Richtlinien auf eine Weise anzuwenden, die ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig einen Mindeststandard an Transparenz und Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, der darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu verhindern und die Compliance im Kryptosektor zu verbessern.

Der Schweizer Bundesrat schlägt den Austausch von Kryptobörsen-Steuerdaten mit 111 Ländern vor

Im Mai 2024 eröffnete der Schweizer Bundesrat eine öffentliche Konsultation, die darauf abzielt, den Anwendungsbereich des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf Krypto-Assets auszuweiten und sich damit an den globalen Standards zu orientieren, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenderen Initiative, um den Umgang mit digitalen Assets, die auf Blockchain oder ähnlichen Technologien basieren, in den bestehenden Rahmen für Steuertransparenz zu integrieren. Die Konsultationsphase für diesen Gesetzesvorschlag wird bis zum 6. September 2024 dauern.

Der aktuelle Vorschlag des Bundesrates legt fest, welche der 111 Länder mit aktiven AIA-Abkommen mit der Schweiz ab 2026 Informationen über Kryptoanlagen austauschen werden. Er berücksichtigt auch, welche Länder diesen Austausch zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen könnten, sofern sie Interesse zeigen und die Kriterien des Crypto-Asset Reporting Framework der OECD erfüllen.
Vor der Umsetzung des automatischen Austauschs von Krypto-Vermögensdaten wird der Bundesrat prüfen, ob die Partnerstaaten die geforderten Standards noch einhalten. Diese Bewertung wird sich auch auf Kryptoassets erstrecken, was eine vollständige Überarbeitung des Bundesbeschlusses von 2017 erforderlich macht.

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