Die deutschen Gegner wollen Bitcoin stark einschränken

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Georg Steiner
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Während man in den USA Bitcoin durch die Zulassung der ersten Bitcoin Spot ETFs stärker in den Finanz-Mainstream integriert, nehmen die Gegner in Deutschland einen neuen Anlauf, um Bitcoin in die Schranken zu weisen.

Bitcoin Verbot

Konkret geht es um die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Diese hat in einem Antrag gefordert, dass die Deutsche Bundesregierung strengere Maßnahmen gegen Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen wie Smog ergreift. Dies gilt im Zusammenhang mit Finanzkriminalität und Geldwäsche.

Verbot von Tausch Kryptos gegen Bargeld?

Konkret sollten die Sorgfaltspflichten beim Kauf von Kryptowährungen nach oben geschraubt werden. Doch schon jetzt hat sich die EU darauf geeinigt, dass alle Krypto-Transaktionen über 1.000 € offengelegt werden müssen. Daneben wird ein Nachweis über die Herkunft der Mittel verlangt. Doch diese strengen Regulierungsmaßnahmen reichen offenbar bisher nicht aus.

So wünschen sich die Unionsparteien, dass der wechselseitige Umtausch von Kryptowerten und Bargeld verboten wird. Dabei haben die Parteien jedoch nicht differenziert, ob dies nur für die Kryptobörse oder auch für Privatpersonen gewünscht wird.

Verbot von Kryptomixern?

Überdies fordert die CDU/CSU-Fraktion das Verbot von Kryptomixern. Diese Plattformen sorgen für mehr Privatsphäre, weil die Herkunft gemischter Bitcoin-Einheiten nicht mehr so einfach nachvollzogen werden kann. Doch dieses Argument sticht nicht, wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat. Kriminelle, die Kryptomixer in der Vergangenheit herangezogen hatten, wurden trotzdem ausgeforscht.

Doch ähnlich wie beim Bargeld kommt auch bei Kryptowährungen immer wieder das Argument der Geldwäsche, wenn es darum geht, Verbote auszusprechen. Doch dabei übersehen die Verantwortlichen, dass Anonymität auch auf der Blockchain nicht existiert. Bitcoin eignet sich daher wenig für Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus.

Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen?

In Deutschland wollen die Antragsteller aber noch sehr viel mehr. Sie verlangen eine Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen. Diese sollen in Zukunft dem Staat offengelegt werden.

Dass dies technisch eine Herausforderung werden kann, ist den Antragstellern offenbar nicht bewusst. Schließlich generieren viele Wallets für jede Transaktion eine neue Adresse. Wer seine Adresse jedoch nicht registriert, dessen Transaktionen sollen ebenfalls verboten werden.

Wallet-Register für alle?

Und weil die Überwachung offenbar vollständig erfolgen soll, fordert die Fraktion auch noch ein Wallet-Register, analog zum Kontenregister.

Ob man hier den Krypto-Usern das Leben aus Unwissenheit oder Absicht schwer machen möchte, ist nicht klar. Zu viele Fragen sind offen oder ungeklärt. Experten halten einen solchen Schritt nach Umsetzung als ersten Schritt zu einem Bargeldverbot.

Immerhin hätte dies zur Folge, dass die Bürger ihre offizielle Währung nicht mehr für den Kauf einer bestimmten Sache verwenden dürften. Doch dieser Schritt könnte verfassungswidrig sein. Immerhin schränkt er das Grundrecht auf Eigentum ein. Diese Einschränkung ist zwar theoretisch möglich, jedoch nur dann, wenn ein Verbot verhältnismäßig ist und ein starkes öffentliches Interesse besteht.

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