Die Anonymität von Krypto in Europa ist Geschichte
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Die letzte Hürde für die Abschaffung der Anonymität von Krypto-Transaktionen in Europa ist genommen. Gestern segnete der EU-Ministerrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge ab.
Der EU-Rat hat das Gesetzespaket angenommen, damit steht einer Umsetzung nichts mehr im Wege. Die Vorschriften sollen Steuerbetrug erschweren. Das bedeutet, dass zukünftig jeder, der Bitcoin, oder andere Kryptowährungen in der EU verwendet, identifiziert werden kann. Die Anonymität im Umgang mit Kryptowährungen ist damit in der EU Geschichte.
Das Aus für anonyme Wallets
Nach zahlreichen Schritten fehlte nur noch die Annahme durch den EU-Ministerrat, diese ist jetzt erfolgt. Jetzt werden anonyme Krypto-Wallets untersagt und die Identifizierungsauflagen auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet. Das Ziel dieser Regulierungsmaßnahme ist es, den Transfer von Krypto-Werten vollständig nachvollziehbar zu machen.
Zunächst plante die EU noch die Einführung einer Bagatellgrenze von 1000 Euro, doch auch diese ist mittlerweile gefallen. Zukünftig müssen alle Krypto-Transfers Angaben über die Quelle und den Empfänger enthalten. Diese müssen bei Aufforderungen den Behörden übermittelt werden. Das gilt prinzipiell nicht nur für Krypto-Börsen und andere Krypto-Dienstleister, sondern auch für Transaktionen mit „Unhosted Wallets“.
Anbieter von Wallets haften bei Verlust von Coins
Damit nicht genug, hat der EU-Rat auch die sogenannte MiCA-Verordnung bestätigt. Diese dient dem Schutz von Verbrauchern und Investoren und schreibt den Emittenten von Stablecoins vor, eine ausreichend liquide Reserve vorzuhalten, um Totalausfälle zu verhindern. So soll jeder Inhaber der Token den Anspruch auf Umtausch erhalten. Gleichzeitig schreibt MiCA ein Limit im Wert von 200 Millionen Euro pro Tag bei Stablecoin-Transaktionen vor. Daneben wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde diese überwachen.
Anbieter von Wallets müssen zukünftig haften, wenn sie Coins der Anleger verlieren. Auf die Branche kommen zudem zahlreiche Vorschriften zu. Sie benötigt eine Zulassung, wenn sie in der EU tätig sein möchte. Ausgeschlossen von den Vorschriften bleiben jedoch die NFTs.
In Kürze europaweit gültig
Mit dem Beschluss treten die gesetzlichen Vorschriften, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Sie sind ab diesem Zeitpunkt EU-weit gültig und müssen nicht in nationalem Recht umgesetzt werden.
Auf die Krypto-Börsen kommen damit umfassenden Informationspflichten zu. Ob dies den Schwung an neuen erfolgreichen Coins wie AiDoge bremst, wird sich zeigen. Allerdings werden die nationalen Steuerbehörden zukünftig automatisch Informationen, wie die Steueridentifikationsnummer, austauschen. Damit bleiben Investoren, die mit Kryptowährungen Gewinne erzielen, nicht länger unter dem Radar der nationalen Steuerbehörden.
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