Russland setzt Krypto-Anleger unter Aufsicht und Jahreslimits

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Russland schafft ab dem 1. September 2026 erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten, während Zahlungen im Inland strikt untersagt bleiben. Das neue Gesetz ordnet Kryptowährungen eindeutig als Finanzanlage ein und unterstellt den bisher unregulierten Inlandsmarkt der Aufsicht der Bank von Russland.

Neues Lizenzsystem und Limits für Privatanleger

Unter der Aufsicht der russischen Zentralbank müssen sich Krypto-Börsen, Broker und Verwahrstellen künftig in ein spezielles Register eintragen lassen, um legal operieren zu können. Wie aus Branchenberichten von FinanceFeeds hervorgeht, erhalten bestehende Marktteilnehmer eine Übergangsfrist bis Juli 2027 zur Registrierung.

Das Gesetz erlaubt das Kaufen, Halten und Verkaufen über lizenzierte Vermittler, untersagt jedoch direkte Zahlungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb des Landes. Zudem greift eine strikte Trennung beim Marktzugang: Nicht qualifizierte Privatanleger dürfen nach Bestehen eines Wissenstests maximal 300.000 Rubel pro Jahr und Anbieter investieren, während für qualifizierte Anleger keine Obergrenzen gelten.

Einordnung der Marktstruktur und internationale Grenzen

Mit der Regulierung zieht die Regierung in Moskau eine klare Grenze zwischen Kryptowährungen als Spekulationsobjekt und dem staatlichen Währungsmonopol. Nach Schätzungen des russischen Finanzministeriums beläuft sich die tägliche Krypto-Aktivität im Land auf rund 50 Milliarden Rubel, die bisher größtenteils über unregulierte Kanäle abgewickelt wurden.

Künftige Halter digitaler Vermögenswerte erhalten durch die Reform erstmals gerichtlichen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten oder Insolvenzverfahren. Ausnahmen vom Zahlungsverbot gelten lediglich für bestimmte Außenhandelsabwicklungen, Transaktionen mit anderen digitalen Finanzwerten, Mining-bezogene Zahlungen sowie im Gesetz festgelegte Systemgebühren. Das Regelwerk richtet sich damit vor allem auf institutionelle und grenzüberschreitende Anwendungsfälle, nicht auf den inländischen Einzelhandel.

Die Reform stellt keinen Zugang zu westlichen Bankinfrastrukturen her und hebt bestehende Sanktionen gegen russische Marktakteure nicht auf.

Im Vergleich mit der europäischen MiCA-Verordnung zeigt sich ein anderer regulatorischer Ansatz: Während MiCA einen Binnenmarkt für zugelassene Krypto-Dienstleister vorsieht und E-Geld- sowie wertreferenzierte Token als Zahlungsinstrumente reguliert, bleibt das russische Register national ausgerichtet und Kryptowährungen dürfen im Inland nicht als Zahlungsmittel genutzt werden. Auch beim Zugang für Privatanleger setzt Russland mit dem jährlichen Limit für nicht qualifizierte Anleger auf eine direkte Begrenzung.

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Marktübersicht

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