Verbot von selbst gehosteten Krypto-Wallets in der EU erweist sich als Fehlinterpretation

Bitcoin Bitcoin Deutschland Bitcoin EU Bitcoin News Bitcoin Verbot selbst gehostet Wallet
Zuletzt aktualisiert am:
Autor
Georg Steiner
Kategorien des Autors
Über den Autor

Zuletzt aktualisiert am:
Transparenz

Jede Form von Investment birgt Risiken. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren. Der Zugang zu dieser Plattform ist auf Personen beschränkt, die sich in Ländern oder Regionen befinden, wo die angebotenen Handels- und Anlageformen gesetzlich erlaubt sind. Die Nutzung unserer Dienste ist ausschließlich für Individuen vorgesehen, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften dazu berechtigt sind.

Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die hier angebotenen Investmentmöglichkeiten in Ihrem Land oder Ihrer Region dem Anlegerschutz unterliegen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine gründliche Prüfung (Due Diligence) durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass wir möglicherweise Provisionen von den auf dieser Website präsentierten Unternehmen erhalten.

Vor kurzem sorgten veröffentlichte auf X Informationen für Aufsehen, die ein Verbot von selbst gehosteten Krypto-Wallets innerhalb der EU in den Raum stellten. Doch das erweist sich jetzt als Irrtum.

Wallet für Kryptowährungen

Ausschlaggebend für die Fehlinterpretation war die EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Diese soll die genannten Themen verstärkt eindämmen. Dabei spielen auch Kryptowährungen eine gewisse Rolle.

Vorerst kein Verbot

Immerhin versuchen die Gegner von Kryptowährungen, diese mithilfe dieser Argumente immer wieder an den Rand zu drängen oder sogar ein Verbot innerhalb der EU durchzusetzen. Doch Berichte, dass mit dieser Verordnung ein Verbot von selbst gehosteten Kryptowallets kommen wird, sind falsch.

Das hat der Branchenexperte Patrick Hansen vor ein paar Stunden klargestellt. Die selbst gehosteten Kryptowallets sind von den Bestimmungen der neuen EU-Verordnung ausgenommen; ein Verbot innerhalb der EU kommt also nicht. Damit kommt ein völliges Verbot von anonymen Krypto-Zahlungen also nicht.

Besitzer einer selbst gehosteten Wallet können diese also auch in Zukunft dazu nutzen, um Zahlungen innerhalb der EU durchzuführen und das ohne Einschränkungen. Dies gilt für etablierte Coins wie Bitcoin ebenso wie für neue Coins wie Scotty the Ai. Wer dazu jedoch einen Krypto-Provider nutzen möchte, muss damit rechnen, dass dieser die Identität überprüft, wenn die Zahlung über einem Wert von € 1.000 liegt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind gefordert

Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kryptotransfers innerhalb der EU deutlich transparenter werden. Zukünftig muss jeder Transfer identifizierbar und rückverfolgbar werden. Krypto-Provider werden angehalten, den Behörden auf Nachfrage alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Verdächtige Transaktionen werden gar nicht erst durchgeführt, wenn sie im Verdacht von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung stehen.

Weitere Artikel

Presseaussendungen
Erste Solana Layer-2 Solaxy überschreitet $20M im Vorverkauf nach Entwickler-Updates
Martin Schwarz
Martin Schwarz
2025-02-12 17:00:29
Presseaussendungen
Bitcoin Meme Coin BTC Bull Token erreicht $800K – neue Möglichkeit, BTC passiv zu verdienen
Martin Schwarz
Martin Schwarz
2025-02-12 16:26:52
Crypto News in numbers
editors
Autoren Liste + 66 More
2M+
Aktive Users Monatlich
250+
Leitfäden und Bewertungen
8
Jahre auf dem Markt
70
Internationale Autoren