Krypto-Haltefrist in Deutschland sinkt auf 1 Jahr

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Georg Steiner
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Staatliche Regulierungen bei Kryptowährungen führen erfahrungsgemäß zu mehr Aufwand und Kosten. Doch diesmal scheint sich das Blatt zu wenden. Bei einer Veranstaltung der FDP in Berlin hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, die Haltefrist in Deutschland von 10 auf 1 Jahr zu senken.

Konkret geht es dabei um Kryptowährungen, die für das Staking und Lending eingesetzt werden. Diese Form des Investments wird vom Bundesfinanzministerium seit jeher als eine Form zur Erzielung von Einkommen betrachtet.

Überraschender Meinungsumschwung

Daher galt dabei bisher die Regelung, dass die grundsätzliche Haltefrist von einem auf 10 Jahre verlängert wird. Doch wie nun Rechtsanwalt Martin Figatowski auf Anwalt.de berichtet hat der 1. Blockchain-Roundtable der FDP in Berlin einen überraschenden Umschwung gebracht.

Dort kursierte bereits der Entwurf eines Schreibens, das das Bundesfinanzministerium als Richtlinien an die Finanzämter richten wird. Darin teilt das Ministerium mit, dass sich die Haltefrist für Kryptowährungen, die für Staking oder Lending eingesetzt werden, nicht mehr wie bisher von 1 auf 10 Jahre verlängert.

Im Zuge der Diskussion beim 1. Blockchain-Roundtable der FDP zeigte sich allerdings, dass man im Bundesfinanzministerium offenbar auf eine Regelung beim Thema NFT vergessen hatte. Wenn beispielsweise aus der Vermietung virtueller Güter Einkommen generiert wird, stellt sich die Frage der Fristverlängerung von 1 auf 10 Jahre ebenfalls.

Laut Rechtsanwalt Martin Figatowski gaben die Vertreter des Finanzministeriums zu erkennen, dass hier im fertigen Schreiben nachgebessert wird. Doch hier heißt es derzeit sich noch in Geduld zu üben. Ob NFT dem Staking und Lending gleichgestellt wird, ist daher weiter offen.

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