Gericht weist Dogecoin-Manipulationsklagen gegen Elon Musk und Tesla ab

Dogecoin Elon Musk
US-Bezirksrichter Alvin Hellerstein sagte, Musks Tweets über Dogecoin seien „Wunschdenken und Lobhudelei, nicht sachlich und anfällig für Fälschungen“.
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Shalini Nagarajan
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Elon Musk und sein Elektroauto-Unternehmen Tesla haben eine Klage abgewiesen, in der sie beschuldigt wurden, den Dogecoin manipuliert zu haben, was zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Anleger führte.

US-Bezirksrichter Alvin Hellerstein in Manhattan traf die Entscheidung am 29. August, wie aus einer Gerichtsakte hervorgeht.

Investoren hatten Musk und Tesla im Juni 2022 verklagt. Damals sah sich Musk mit dem Vorwurf konfrontiert, den Dogecoin-Kurs manipuliert zu haben, indem er seinen Einfluss durch Twitter-Posts, Auftritte bei „Saturday Night Live“ und andere Werbegags geltend machte.

Angeblich verkaufte er Dogecoin zu Zeiten, in denen seine Aktionen, wie z.B. die Änderung des Twitter-Logos in den Dogecoin-Hund Shiba Inu, den Wert des Dogecoin erhöhen sollten. Diese Strategie erlaubte es ihm angeblich, vom Insiderhandel zu profitieren.

Darüber hinaus behauptet die Klage, Musk habe den Markt durch öffentliche Befürwortungen und Aussagen über Dogecoin bewusst manipuliert und damit die Anleger in die Irre geführt. Die Klage bezeichnete diese Handlungen auch als „Lobhudelei“, die nicht auf Fakten basierte.

Elon Musk bezeichnet Dogecoin-Klage als „fantasievolles Werk der Fiktion“.

Infolgedessen forderten die Kläger 258 Milliarden Dollar Schadensersatz und beriefen sich auf einen angeblichen Wertverlust des Dogecoin aufgrund von Musks Einfluss.

Doch am 31. März 2023 beantragte Musk die Abweisung der Klage. Zu seiner Verteidigung bezeichnete das Anwaltsteam von Musk die Ansprüche und die Schadensersatzforderung in Höhe von 258 Mrd. $ als „phantasievolles Werk der Fiktion“. Daher plädierten sie für die Abweisung der Klage.

Richter entscheidet, dass Musks Dogecoin-Tweets „übertrieben“ waren, und weist die Betrugsvorwürfe zurück

Der Richter wies darauf hin, dass die Angeklagten mehrere Tweets von Musk über Dogecoin falsch interpretiert haben. So haben sie zum Beispiel seine Behauptung, offizieller CEO von Dogecoin zu werden, und seinen Plan, einen physischen Dogecoin mit einem SpaceX-Fahrzeug zum Mond zu schicken, falsch dargestellt.

Hellerstein fügte hinzu, dass Musks Tweets „Wunschdenken und Lobhudelei, nicht sachlich und anfällig für Fälschungen“ seien.

Außerdem entschied der Richter, dass kein vernünftiger Anleger eine Klage wegen Wertpapierbetrugs auf Musks Tweets stützen könne. Seiner Ansicht nach war es „nicht möglich zu verstehen“, wie diese Tweets die Ansprüche der Anleger auf Marktmanipulation und Insiderhandel stützten. Daher wies das Gericht die Vorwürfe zurück.

Der Dogecoin fiel zuletzt um 0,3 % und notierte bei 0,10 $.

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