Blockpit erwirbt die konkurrierende Steuerplattform Accointing, um die EU-Krypto-Steuerdienste zu verbessern

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Hongji Feng
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Hongji ist ein Krypto- und Tech-Reporter. Er absolvierte die Medill School of Journalism der Northwestern University mit einem Bachelor- und einem Master-Abschluss. Zuvor hat er ein Praktikum bei HTX...

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Blockpit

Blockpit, ein in Österreich ansässiger Krypto-Steuerdienstleister, hat seine konkurrierende Plattform Accointing von dem Krypto-Datenunternehmen Glassnode übernommen. Durch diese Übernahme ist Blockpit in der Lage, sich an die kommenden EU-Steuerregelungen anzupassen, die als Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) bekannt sind.

Nach Angaben von Blockpit wurde die Akquisition als “Multi-Millionen-Dollar-Deal” abgeschlossen, komplett in bar und ohne Aktientausch. Der CEO von Blockpit, Florian Wimmer, sagte, die Übernahme sei “vollständig über Schulden durch unsere Aktionäre finanziert worden”.

Der On-Chain Market Intelligence Service Provider Glassnode hatte Accointing im Oktober 2022 für einen nicht genannten Betrag und zu nicht genannten Bedingungen übernommen.

Die Übernahme von Accointing durch Blockpit ist ein wichtiger Schritt, um als führende Plattform in Europa erweiterte Dienstleistungen im Bereich der Steuerberichterstattung anzubieten. “Diese Übernahme ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Bestreben, Krypto-Nutzern in ganz Europa erstklassige Steuerlösungen zu bieten”, sagte Wimmer.

Die neuen DAC8-Krypto-Steuerbestimmungen der EU sind in Sicht

Wimmer betonte, dass das Unternehmen bereit ist, sich an die bevorstehenden regulatorischen Änderungen anzupassen: “Die Integration von Accointing in Blockpit ist ein großer Fortschritt in unserer Vorbereitung auf DAC8 und gewährleistet unseren Nutzern einen nahtlosen Übergang zu den neuen Steuerberichtsstandards.”

Das Europäische Parlament hat am 13. September 2023 für DAC8 gestimmt. DAC8 gibt neue Richtlinien für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) heraus, um bestimmte Informationen über die Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu melden.

Am 17. Oktober hat die EU die Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) verabschiedet und will sie 2024 in Kraft setzen. Künftig haben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, diese Regeln umzusetzen, bevor sie am 1. Januar 2026 offiziell in Kraft treten.

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