HashFlare entpuppt sich als großangelegter Kryptobetrug
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Nach dem Zusammenbruch von FTX muss das Kryptoverse bereits den nächsten Betrug verkraften. In Estland hat die Polizei zwei Männer verhaftet, die mit dem Kryptomining-Dienst HashFlare einen Schaden von bis zu 575 Millionen Dollar verursacht haben sollen.

Die beiden Gründer Sergei Potapenko und Ivan Turogin sollen ein Schneeballsystem aufgezogen haben. Davon betroffen sollen hunderttausende Opfer sein. Der großangelegte Betrug wurde von den estnischen und US-Behörden aufgedeckt.
Das Schneeballsystem blieb lange Zeit unentdeckt
Die beiden 37-jährigen Verhafteten sollen zwischen 2015 und 2019 unzählige Anleger dazu gebracht haben, in ihren Dienst HashFlare zu investieren. Dort konnten Kunden jene Rechenleistung mieten, mit denen sie Währungen wie Bitcoin schürfen wollten. Gleichzeitig wurde den Kunden Anteile am Gewinn versprochen. Doch HashFlare blieb weit unter den versprochenen Leistungen.
Wurden Auszahlungen fällig, dann passierte dies zumeist mit den Geldern neuer Kunden. Es handelte sich bei dem Geschäftsmodell offenbar um ein klassisches Schneeballsystem. HashFlare galt als bekannter Brand, stellte jedoch schon vor Jahren die meisten seine Aktivitäten ein und verschwand still und leise vom Markt.
Investorengelder für Luxusautos und Immobilien veruntreut
Damit nicht genug, werfen die Behörden den beiden HashFlare-Gründern auch noch Geldwäsche vor. Sie sammelten rund 25 Millionen Dollar für die Gründung einer virtuellen Bank mit dem Namen Polybius ein. Doch diese Bank entpuppte sich offenbar als reines Wunschdenken, sie wurde nie Realität. Das Geld wuschen die Verdächtigen über eine Briefkastenfirma und kauften stattdessen Luxusautos und 75 Immobilien.
Der Betrug wurde von der Polizei in Estland gemeinsam mit dem FBI aufgedeckt. In den USA gibt es bereits eine Anklage gegen die Gründer von HashFlare. Sie sollen jetzt in die USA ausgeliefert werden. Dort droht den Beiden eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren. Neben den beiden Hauptverdächtigen verhafteten die Behörden vier weitere Personen.






