Krypto-Verwahrung: SEC bringt Regeln für Intermediäre voran
Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) arbeitet an zwei getrennten Vorhaben zur Verwahrung von Krypto-Assets, wie ihr leitender Krypto-Berater Taylor Lindman am Dienstag auf der CoinDesk-Veranstaltung zu Politik und Regulierung in Washington erklärte. Die Behörde will damit bestehende Wertpapierintermediäre schrittweise an den Umgang mit Blockchain-Technologie und Krypto-Assets heranführen, wobei beide Vorhaben unterschiedlich weit fortgeschritten sind.
SEC arbeitet an getrennten Verwahrungsvorhaben
Ein Vorschlag zur Verwahrung von Investmentgesellschaften liegt der Primärquelle zufolge derzeit beim Weißen Haus zur Prüfung. Sobald das Office of Management and Budget zustimmt, kann die SEC den Vorschlag formell veröffentlichen und Stellungnahmen aus Industrie und Öffentlichkeit einholen. Ein separates Vorhaben für Broker-Dealer befindet sich laut Lindman noch in der Entwicklung und ist noch nicht in der behördeninternen Prüfung angekommen.
Lindman beschreibt das Ziel so, dass der Markt verstehen soll, wie ein nicht als Wertpapier klassifiziertes Krypto-Asset innerhalb eines Broker-Dealers verwaltet werden kann, ohne dass eine spezielle Registrierung nötig ist. Für Anlageberater soll zudem geklärt werden, wo Kundenvermögen liegen dürfen – etwa bei einer staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaft. Ähnliche regulatorische Weichenstellungen zeichnen sich derzeit auch bei Wallets und Krypto-Apps ab, wo andere US-Behörden an vergleichbaren Spielräumen für Marktinfrastrukturen arbeiten.
Zwischenlösung und Vorgeschichte der SEC-Regeln
Bis eigene Regeln in Kraft treten, verweist Lindman auf eine SEC-Mitarbeitererklärung vom Dezember, die als vorläufige Orientierung für Broker-Dealer im Umgang mit Krypto-Verwahrung gedacht war. Ergänzend nennt die Primärquelle eine für September 2025 vorgesehene Maßnahme, nach der Investmentberater Kundenvermögen bei staatlich zugelassenen Trusts als qualifizierten Krypto-Verwahrern hinterlegen können.
Ein früherer Anlauf der SEC aus dem Jahr 2023 fand unter deutlich anderen Vorzeichen statt. Der damalige SEC-Vorsitzende Gary Gensler vertrat die Position, dass Krypto-Unternehmen selbst nicht als Verwahrer qualifiziert seien. Diese Regel für Anlageberater wurde nie finalisiert und später aufgegeben, nachdem Donald Trump ins Weiße Haus zurückkehrte und eine kryptofreundliche Führung bei der Behörde installierte – ein Kurswechsel, der auch im Kontext des ins Stocken geratenen Clarity Act sichtbar wird.
Lindmans Einordnung der Krypto-Agenda
Lindman, Chief Counsel der Crypto Task Force der SEC, beschreibt die laufende Arbeit als Grundlagenarbeit, die bestehende Wertpapierintermediäre und Marktteilnehmer in eine Welt mit Blockchain-Nutzung überführen soll. Das schließt sowohl die Verwahrung als auch die Transaktion von Krypto-Assets ein – unabhängig davon, ob diese als Wertpapier gelten oder nicht.
Die Agenda der Behörde umfasst darüber hinaus einen vorgeschlagenen Rahmen für Krypto-Angebote sowie eine neue Ausnahmeregelung, die tokenisierte Wertpapiere ermöglichen soll. Wie die SEC parallel neue Regeln für blockchainbasierte Finanzmärkte gestaltet, zeigt sich auch bei der Entwicklung rund um tokenisierte Aktien und Onchain-Handel.
Nächster Schritt: Veröffentlichung zur Kommentierung
Nach Zustimmung des Office of Management and Budget kann der Verwahrungsvorschlag für Investmentgesellschaften formell vorgeschlagen werden, gefolgt von einer Kommentierungsphase für Industrie und Öffentlichkeit. Der Broker-Dealer-Vorschlag steht dagegen noch nicht zur Prüfung, sein weiterer Zeitplan bleibt damit offen.
Die praktische Bedeutung der Vorhaben liegt vor allem in mehr Klarheit darüber, wie bestehende Intermediäre Krypto-Assets in ihre Tätigkeit einbeziehen können – unabhängig davon, ob diese als Wertpapier eingestuft werden oder nicht.
Quelle: CoinDesk