So überwacht die EU zukünftig die Krypto Wallets

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Georg Steiner
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Transparenz

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Die Europäische Union arbeitet schon längere Zeit an einem neuen gesetzlichen Rahmen, um Transaktionen in Kryptowährungen besser überwachen zu können. 

Nun haben sich das EU-Parlament und der EU-Rat (das ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der EU) auf eine Lösung geeinigt. Zukünftig werden alle Überweisungen von Krypto-Vermögenswerten rückverfolgbar sein.

Damit möchte man in der EU illegale Finanzströme unterbinden. Daher haben sich die Verhandlungsführer darauf geeinigt, alle Transfers von digitalen Währungen, auf die gleiche Weise wie herkömmliche Überweisungen transparent zu machen.

Transfers werden transparent

Das bedeutet, dass zukünftig jeder Transfer von Krypto-Vermögenswerten identifiziert und zurückverfolgt werden kann. Das soll Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und weitere Straftaten verhindern. Kommt es zu verdächtigen Transaktionen, können diese sogar blockiert werden.

Die Regelung gilt auch für geringe Summen, und zwar bereits ab dem 1. Euro. Dabei kommt die sogenannte „Reiseregel“ zur Anwendung. Diese gilt bereits jetzt für herkömmliche Überweisungen. Sie schreibt vor, dass bei jeder Transaktionen Informationen über Absender und Empfänger der Überweisung mitgeliefert und auf beiden Seiten gespeichert werden müssen.

Keine Ausnahmen und keine Mindestgrenzen

Die sogenannten Crypto Asset Service Provider werden dazu verpflichtet, diese Informationen den Behörden zur Verfügung zu stellen, wenn diese eine Untersuchung über Geldwäsche oder Terrorfinanzierung einleiten. 

Damit diese Hürden nicht umschifft werden können, gibt es keine Ausnahmen und keine Mindestgrenzen für die Transfers. Die personenbezogenen Daten werden allerdings nur dann übermittelt, wenn die Garantie besteht, dass die Privatsphäre sichergestellt ist.

Bei Verdacht werden Transaktionen gestoppt

Damit nicht genug werden die Crypto Asset Service Provider auch noch dazu verpflichtet Anbieter zu überprüfen. Stellen sie ein Risiko hinsichtlich Geldwäsche oder Terrorfinanzierung dar, oder verletzten sie Sanktionen, dann dürfen die Transaktionen nicht durchgeführt werden. Zu leichteren Orientierung wird ein Register für nicht konforme und nicht überwachte Krypto-Unternehmen eingerichtet.

Gilt nicht für private Transfers unter € 1.000

Diese Regelungen gelten auch für unhosted Wallets, wenn sie mit Crypto Asset Service Providern interagieren. Hier greift eine Grenze von 1.000 Euro. Wird diese bei einem Transfer von der Wallet zur Kryptobörse oder retour überschritten, muss diese prüfen. Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für Transfers von Privatpersonen und deren unhosted Wallets untereinander.

Bevor die neuen Krypto-Transferregeln in Kraft treten können, werden nun die technischen Aspekte ausgearbeitet. Danach sollen die Beschlüsse in den zuständigen Ausschüssen, sowie im Parlament erfolgen.

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