Europäische Kommission prüft Option eines Vermögensregisters, das auch Kryptowährungen umfassen könnte

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Jaroslaw Adamowski
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Im Rahmen der EU-Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung strebt die Europäische Kommission ein EU-Vermögensregister an und hat vor kurzem eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie für ein solches Register veröffentlicht, in der die Möglichkeit untersucht werden soll, auch Krypto-Assets, die sich im Besitz von EU-Bürgern befinden, in ein Register aufzunehmen.

Source: AdobeStock / Sergey Kelin

In den veröffentlichten Unterlagen erklärt die Kommission, dass sie die Datenerfassung und die Verknüpfung von Registern als ein Schlüsselinstrument des europäischen Rechts betrachtet, um den Zugang der Behörden zu Finanzinformationen zu beschleunigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern.

“Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Sammlung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters untersucht werden, die anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen können”, so die Kommission. Es wird untersuchen, wie Informationen aus verschiedenen Quellen über das Eigentum an Vermögenswerten (z. B. Grundbuchämter, Unternehmensregister, Treuhand- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrungsstellen für Wertpapiere usw.) gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und die Gestaltung, den Umfang und die Herausforderungen eines solchen Unionsregisters für Vermögenswerte analysieren.

Die Studie wird auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten in das Register aufzunehmen. Zu diesen Vermögenswerten sollen laut den Ausschreibungsunterlagen Krypto-Assets, Kunstwerke, Immobilien und Edelmetalle wie Gold gehören.

Ellen Timmer, Rechtsanwältin bei der niederländischen Kanzlei Pellicaan Advocaten, hat eine kritische Analyse der Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht und behauptet, die Europäische Kommission plane, “neue teure Bürokratie zusätzlich zu anderen Registrierungen zu schaffen”.

Timmer meint:

“Es wird nicht erklärt, warum die bestehenden Register nicht zuerst verbessert werden. Es wird nicht erklärt, warum die von den Steuerbehörden geführten Vermögensregistrierungen nicht ausreichen und welcher Mehrwert von dem neuen Vermögensregister zu erwarten ist.”

Die Anwältin stellte auch fest, dass die Ausschreibungsunterlagen nicht berücksichtigen, dass der “wirtschaftliche Eigentümer” (BO) im Sinne der AML-Gesetzgebung in vielen Situationen nicht der “wirtschaftliche Eigentümer” im Sinne des Steuerrechts ist. “Die beiden BO-Konzepte werden bewusst verwechselt, zum Nachteil von BOs, die kein wirtschaftliches Interesse an Unternehmen haben”, sagte Timmer.

Sie wies auch darauf hin, dass es so aussieht, als ob der private Sektor in der bevorstehenden Machbarkeitsstudie keine Rolle spielen wird.

“Die Studie wird sich nur auf staatliche Informationen stützen, und diejenigen, die mit den unangemessenen europäischen Plänen konfrontiert sind, werden nicht konsultiert”, schloss sie.

Die Studie hat den Unterlagen zufolge einen Wert von rund 400.000 Euro. Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligen möchten, können ihre Anträge bis zum 1. Oktober einreichen, und die Angebote werden am 4. Oktober eröffnet. Mit dem ausgewählten Bieter soll ein Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Monaten geschlossen werden.

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