BlackRock drängt auf Lockerung der Reserveregeln im GENIUS Act

Die Regulierung tokenisierter Finanzprodukte in den USA nimmt Fahrt auf – und die größten Akteure der traditionellen Finanzwelt gestalten die Spielregeln aktiv mit. BlackRock, der weltgrößte Vermögensverwalter, hat beim Office of the Comptroller of the Currency (OCC) ein formelles Kommentarschreiben zum GENIUS Act eingereicht und darin weitreichende Änderungen an den geplanten Reservevorschriften gefordert. Entscheidend dabei: Die Intervention kommt in einer Phase, in der die finale Regelgebung noch offen ist – und damit politisch maximal wirksam.
BlackRocks Forderungen: Keine Obergrenzen, breitere Assetbasis
Im Kern wendet sich BlackRock gegen zwei konkrete Vorhaben des OCC. Erstens lehnt der Konzern die geplante Obergrenze von 20 Prozent für tokenisierte Reserveassets dezidiert ab. Eine solche Beschränkung würde die Produktentwicklung im Bereich tokenisierter Fonds erheblich einschränken – insbesondere bei Strukturen, die auf Blockchain-Netzwerken wie Ethereum operieren.
Zweitens fordert BlackRock eine substantielle Erweiterung der zulässigen Reserveassets. Aktuell sieht der GENIUS Act eine enge Liste vor: Barmittel, Fed-Einlagen, Sichteinlagen, Staatsanleihen mit einer Laufzeit bis 93 Tage, Übernacht-Repos und staatliche Geldmarktfonds. BlackRock argumentiert, dass eine Ausweitung auf weitere kurzfristige Instrumente die Marktattraktivität tokenisierter Produkte signifikant steigern würde.
Die rechtliche Rahmenbedingung ist dabei klar: Der GENIUS Act wurde im Juli 2025 mit breiter parteiübergreifender Mehrheit verabschiedet – im Senat 68 zu 30, im Repräsentantenhaus 308 zu 122. Die finale Regelgebung durch OCC und Treasury ist bis Mitte Juli 2026 geplant; die Kommentarfrist läuft bis Anfang Juni 2026. BlackRocks Schreiben fällt also direkt in das entscheidende Zeitfenster.
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Architektonische Implikationen: Stablecoin-Design unter Druck
Die geplanten Regeln unter dem GENIUS Act verlangen eine 1:1-Deckung ohne Ausnahmen für Teilreserven – kombiniert mit einer zusätzlichen Liquiditätspufferreserve in Höhe der Betriebskosten eines vollen Jahres. Diese Doppelbelastung schränkt die Kapitaleffizienz von Stablecoin-Emittenten erheblich ein. Gleichzeitig sind zugelassene Emittenten verpflichtet, als Finanzinstitute nach dem Bank Secrecy Act eingestuft zu werden, was eine Echtzeit-Compliance-Infrastruktur inklusive Transaktionssperrfähigkeiten voraussetzt.
Genau hier setzt BlackRocks Argument an: Tokenisierte Reservelösungen könnten diese Compliance-Anforderungen effizienter abbilden als klassische Strukturen – wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Eine starre 20-Prozent-Obergrenze würde diesen Effizienzgewinn strukturell verhindern, bevor er realisiert werden kann.
Für die Stablecoin-Architektur bedeutet das: Fließen BlackRocks Empfehlungen in die Finalregeln ein, entstehen deutlich flexiblere On-Chain-Reservestrukturen. Scheitern die Forderungen, bleibt das Modell auf klassische Off-Chain-Deckungsinstrumente beschränkt – mit entsprechend begrenztem Tokenisierungspotenzial.

Regulatorische Marktgestaltung: Wer noch beobachtet
BlackRocks Intervention ist kein Einzelfall, sondern Teil einer systematischen Lobbying-Welle. Weitere Finanzinstitutionen und Krypto-Compliance-Firmen haben eigene Kommentare angekündigt oder bereits eingereicht. Die Branche sendet damit ein klares Signal: Traditionelle Asset Manager sind nicht mehr bloße Adopter regulatorischer Rahmenbedingungen, sondern aktive Architekten dieser Rahmenbedingungen.
Compliance-Spezialisten warnen zudem, dass eine restriktive Auslegung der Tokenisierungsobergrenzen US-amerikanische Emittenten gegenüber internationalen Wettbewerbern benachteiligen könnte – ein Argument, das in Washington angesichts des geopolitischen Wettbewerbs um Finanzinfrastruktur politisches Gewicht hat. Die Dynamik rund um den Clarity Act zeigt, wie wirkungsvoll koordinierter Industriedruck auf die US-Regulierungsagenda wirken kann.

EU/MiCA-Perspektive: Regulatorische Arbitrage als reales Risiko
Für deutsche und europäische Anleger ist die transatlantische Regulierungsdivergenz ein zunehmend relevanter Faktor. Die EU hat mit MiCA einen eigenen Rahmen für Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens etabliert, der zwar strenge Reservepflichten vorsieht, jedoch in Bezug auf die Assetbasis und Tokenisierungsanteile flexibler ausgestaltet ist als das, was der aktuelle GENIUS-Act-Entwurf vorsieht.
Sollten die US-Regeln in ihrer restriktiven Form in Kraft treten, entstünde ein regulatorisches Ungleichgewicht: Europäische Emittenten unter MiCA könnten tokenisierte Reserveprodukte mit breiterer Assetbasis und höheren Tokenisierungsquoten anbieten – ein struktureller Vorteil im globalen Wettbewerb um institutionelle Stablecoin-Infrastruktur. BaFin-regulierte Institute werden diese Entwicklung genau verfolgen, da sie direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition europäischer Anbieter hat.

Paradoxerweise könnte BlackRocks Lobbying also mittelbar auch europäische Regulierungsdiskussionen befeuern: Setzt sich der Konzern mit seiner Forderung nach breiteren Assetklassen durch, steigt der Druck auf MiCA-Reviewer, ähnliche Flexibilitäten zu konservieren oder auszubauen – um keine regulatorische Arbitragelücke zugunsten des US-Marktes entstehen zu lassen.
Ausblick: Finale Regeln bis Juli 2026
Die nächsten sechs Wochen sind entscheidend. Die Kommentarfrist schließt Anfang Juni 2026; OCC und Treasury müssen die Finalregeln bis zum 18. Juli 2026 veröffentlichen – exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des GENIUS Act. Stablecoin-Emittenten haben dann ab dem 18. Januar 2027, spätestens 120 Tage nach Regelveröffentlichung, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Ob BlackRocks Forderungen Eingang in die Finalregeln finden, bleibt offen. Die politische Unterstützung für einen marktfreundlicheren Ansatz ist vorhanden – die parteiübergreifende Verabschiedung des GENIUS Act deutet auf einen pragmatischen Regulierungswillen hin. Dennoch dürfte die OCC konservative Aufsichtsinteressen gegen Effizienzargumente abwägen.
Für Investoren bedeutet das: Die Tokenisierungswelle im institutionellen Bereich ist regulatorisch noch nicht ausgeformt. Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungen – von einer flexiblen, breit aufgestellten Reservearchitektur bis zu einem engen, auf klassische Instrumente beschränkten Rahmen – hat direkte Implikationen für die Marktentwicklung tokenisierter Fonds und Stablecoin-Infrastruktur in den kommenden Jahren.
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