Weniger Druck für Krypto-Anbieter: FinCEN zieht Entwürfe zurück

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FinCEN hat zwei US-Regelungsvorschläge zu Self-Custody-Wallets und Krypto-Mixern zurückgezogen. Für Nutzer und Anbieter entfällt damit der Druck aus diesen konkreten Entwürfen; eine vollständige Deregulierung der US-Kryptoaufsicht ist damit nicht verbunden.

Die Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), eine Behörde des US-Finanzministeriums, begründete den Schritt mit der Deregulierungsagenda der Trump-Regierung und dem Ziel, Vorschriften für digitale Vermögenswerte zweckgerecht auszugestalten. Der Rückzug wurde am Montag, dem 5. Oktober 2026, bekanntgegeben.

Zwei Vorschläge, zwei unterschiedliche Regelungsfelder

Der erste Entwurf stammte aus dem Dezember 2020. Er hätte für bestimmte Transaktionen mit sogenannten „unhosted wallets“ zusätzliche Aufzeichnungs-, Verifizierungs- und Meldepflichten vorgesehen. Gemeint sind Wallets, bei denen Nutzer selbst die Kontrolle über ihre privaten Schlüssel und damit über ihre Vermögenswerte behalten, statt sie einem regulierten Verwahrer zu überlassen.

Der zweite Vorschlag wurde im Oktober 2023 vorgelegt und betraf die Aufsicht über Krypto-Mixing-Dienste. Mixer bündeln oder verändern Transaktionswege, um die Zuordnung von Ein- und Auszahlungen auf öffentlichen Blockchains zu erschweren. Solche Werkzeuge können illegale Geldflüsse verschleiern, zugleich aber auch für legitime Privatsphäre-Zwecke genutzt werden – genau diese Abwägung stand im Zentrum der Begründung für den Rückzug.

FinCEN verwies darauf, dass die vorgeschlagene Mixer-Regel legitime Aktivitäten abschrecken und bei erfassten Finanzinstituten eine erhebliche Berichtslast verursachen könnte. Die Behörde erklärte: „FinCEN has considered the comments submitted in response to these proposals and is withdrawing them as part of the Trump Administration’s deregulatory agenda and ongoing efforts to ensure digital asset regulations are fit-for-purpose.“ Die beiden Vorhaben waren Vorschläge, keine endgültig geltenden Regeln. Auch für die regulatorischen Anforderungen an die Krypto-Verwahrung ist deshalb zwischen geplanten und tatsächlich geltenden Pflichten zu unterscheiden.

Branche begrüßt den Kurswechsel

Der Crypto Council for Innovation begrüßte den Rückzug in einem Beitrag auf X und bezeichnete ihn als „positive for the digital asset ecosystem.“ Die Reaktion passt zum Kern der Debatte: Zusätzliche Meldepflichten hätten Finanzinstitute und Krypto-Anbieter stärker in die Erfassung von Transaktionen mit Wallets außerhalb regulierter Verwahrung und mit Mixing-Bezug eingebunden.

Das ist jedoch kein pauschales Votum gegen Geldwäschekontrollen. Die Entscheidung streicht zwei konkrete Vorschläge, nicht sämtliche bestehenden oder künftigen Anforderungen an Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister. Bei der Bewertung von Anbieter- und Transaktionsrisiken bleiben daher auch Wallet-Prüfungen und Compliance-Kontrollen ein relevantes Thema.

Weniger geplanter Druck, aber keine regulatorische Pause

Für Self-Custody-Nutzer bedeutet der Schritt kurzfristig vor allem, dass die zusätzlichen Pflichten aus dem Entwurf von 2020 nicht eingeführt werden. Für Institute entfällt zugleich die Aussicht auf die darin vorgesehene zusätzliche Dokumentation und Verifizierung. Ein unmittelbarer Preiseffekt für Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte lässt sich daraus nicht ableiten; die Entscheidung betrifft zunächst den regulatorischen Rahmen.

Eine Ledger Hardware-Wallet auf einem dunklen Hintergrund, umgeben von verschiedenen Kryptowährungs-Münzen.
Eine Hardware-Wallet zur sicheren Verwahrung von digitalen Vermögenswerten.

FinCEN ordnete den Rückzug in eine Reihe von Maßnahmen US-amerikanischer Behörden ein, die mit der Kryptoagenda der Trump-Regierung begründet werden. Der Schritt nimmt damit geplante Belastungen aus zwei Regelungsvorhaben, setzt aber kein Ende der Aufsicht über Geldwäsche- und Sanktionsrisiken. Gerade bei Mixern zeigt die Debatte, dass Privatsphäre und die Nachverfolgung illegaler Zahlungswege für Anbieter weiterhin gegensätzliche Anforderungen schaffen können.

Für den Markt liegt die unmittelbare Veränderung somit weniger in neuen Nutzungsrechten als im Wegfall zusätzlicher, noch nicht verabschiedeter Berichtspflichten. Wie FinCEN künftige Fragen zu Self-Custody und Mixing behandelt, bleibt offen; aus dem Rückzug allein lässt sich kein konkreter nächster Regulierungsschritt ableiten. Die Sanktionsdebatte rund um Anbieter wie Garantex und Grinex unterstreicht zugleich, dass der Wegfall dieser Entwürfe bestehende Risiken im Krypto-Sektor nicht beseitigt.

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