Krypto-Self-Custody: SEC verlangt strenge Nachweise

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Die US-Börsenaufsicht SEC will die Regeln für die Verwahrung von Krypto durch Anlageberater und Fonds lockern. Der am Donnerstag, 1. Oktober 2026, veröffentlichte Vorschlag könnte den Zugang zu bestimmten digitalen Vermögenswerten erleichtern, ist aber noch kein endgültiger Rechtsrahmen und knüpft die Eigenverwahrung an strenge Auflagen.

Bislang kann die Suche nach einem geeigneten Verwahrer dazu führen, dass Anlageberater bestimmte Token nicht für Kunden anbieten. Die SEC schlägt zwei mögliche Wege vor: Berater könnten Kunden-Krypto in eng begrenzten Fällen selbst verwahren, während staatlich zugelassene Trust Companies künftig ebenfalls als Krypto-Verwahrer infrage kämen.

Self-Custody bleibt an konkrete Nachweise gebunden

Eine Eigenverwahrung wäre dem Vorschlag zufolge nur möglich, wenn für das jeweilige Asset kein zulässiger Verwahrer verfügbar ist. Der Anlageberater müsste diese Einschätzung für jeden Vermögenswert begründen und mindestens vierteljährlich neu prüfen. Wird später ein geeigneter Verwahrer verfügbar, müssten die Bestände so bald wie vernünftigerweise möglich übertragen werden.

Die Bedingungen betreffen auch die operative Kontrolle: Berater müssten private Schlüssel schützen, angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen und die Bestände der einzelnen Kunden voneinander trennen. Für Transfers eines selbst verwahrten Krypto-Assets wären mindestens zwei autorisierte Personen erforderlich. Damit setzt der Entwurf nicht auf eine freie Wahl zwischen Drittverwahrung und Self-Custody, sondern auf einen begründungspflichtigen Ausnahmeweg mit zusätzlichen Kontrollmechanismen.

Auch regulierte Fonds könnten ihre Krypto-Bestände bei ihrem Anlageberater selbst verwahren lassen. Voraussetzung wäre, dass der Berater die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen erfüllt und der Vorstand des Fonds die Vereinbarung überwacht. Für institutionelle Anbieter wäre das ein möglicher zusätzlicher Verwahrungsweg, jedoch kein automatischer Freibrief für eine eigene Verwahrinfrastruktur.

Staatliche Trust Companies brauchen belastbare Kontrollen

Eine Trust Company ist hier ein Finanzunternehmen, das von einem US-Bundesstaat zur Verwahrung von Vermögenswerten für andere zugelassen wurde. Für Krypto-Verwahrung müsste die betreffende Gesellschaft ausdrücklich von der zuständigen einzelstaatlichen Behörde dazu befugt sein. Außerdem müsste sie angemessene Verfahren gegen Verlust, Diebstahl und Veruntreuung vorweisen.

Der Vorschlag verlangt zudem geprüfte Finanzberichte und Berichte über interne Kontrollen. Kundenbestände wären vom eigenen Vermögen der Trust Company zu trennen. Diese Vorgaben zielen darauf, die rechtliche Zulassung mit prüfbaren Schutzmaßnahmen zu verbinden – ein wichtiger Unterschied zu einer bloßen Anerkennung des Verwahrers durch den Markt.

Das SEC-Paket umfasst daneben Änderungen bei Prüfungs-, Aufzeichnungs- und Offenlegungspflichten. Die Verwahrung ist damit Teil einer breiteren Aktualisierung der Anforderungen an Anlageberater und Fonds. Praktisch entscheidend bleibt jedoch, ob die vorgeschriebenen Kontrollen für Anbieter umsetzbar sind und ob sich für einzelne Assets überhaupt ein zulässiger Verwahrer finden lässt.

Mehr institutioneller Zugang ist noch keine neue Nachfrage

SEC-Chef Paul Atkins begründete den Vorstoß mit dem Wachstum des Kryptomarkts: Aus einem Nischenbereich sei eine Anlageklasse mit einem Volumen von mehreren Billionen Dollar geworden, während die Regeln nicht Schritt gehalten hätten. Kommissarin Hester Peirce verwies auf die Belastung durch die bisherige regulatorische Unsicherheit. Mark Uyeda hob zugleich den Interessenkonflikt hervor, der entsteht, wenn ein Anlageberater Vermögenswerte seiner Kunden selbst verwahrt; die treuhänderischen Pflichten des Beraters sollen weiterhin gelten.

Auch die Branchenorganisation Digital Chamber hatte nach Darstellung von Cointelegraph in einer Einreichung vom Mai 2025 auf fehlende qualifizierte Krypto-Verwahrer hingewiesen. Demnach hätten manche Berater Token-Zuteilungen abgelehnt oder Unternehmen gebeten, Bestände vorerst selbst zu halten. Eine klarere Verwahrregel könnte solche Hürden senken, doch daraus folgt weder eine garantierte zusätzliche Allokation noch eine unmittelbare Kursreaktion. Frühere Entwicklungen bei institutionellen Krypto-Anlegern zeigen, dass regulatorischer Zugang und tatsächliche Nachfrage getrennte Faktoren bleiben.

Die SEC nimmt 60 Tage nach der Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register öffentliche Kommentare entgegen. Danach kann sie den Text überarbeiten oder den Vorschlag nicht weiterverfolgen; bis zu einer endgültigen Regelung bleibt die Umsetzung offen. Der Schritt steht neben weiteren SEC- und CFTC-Initiativen zur Regulierung des Kryptomarkts. Die SEC hat außerdem einen Weg für den Handel mit tokenisierten Aktien eröffnet, ein verwandtes Feld regulierter digitaler Vermögenswerte, dessen Infrastruktur ebenfalls von klaren Aufsichtsregeln abhängt.

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