Klage gegen Tether: US-Opfer fordern 344 Millionen Dollar

Der Rechtsanwalt Charles Gerstein hat am Donnerstag beim Bundesgericht in Manhattan Klage eingereicht, um Tether zur Übertragung von 344.149.759 USDT zu zwingen. Die Summe von rund 344 Millionen US-Dollar ist derzeit auf zwei Tron-Wallet-Adressen eingefroren, die vom US-Finanzministerium (OFAC) den iranischen Revolutionsgarden (IRGC) zugeordnet wurden.
Die Kläger fordern das Gericht im Southern District of New York auf, Tether anzuweisen, die gesperrten Wallets auf Null zu setzen und den entsprechenden Betrag in USDT auf eine Wallet ihres Rechtsbeistands neu auszugeben. Dieser Antrag stellt eine direkte Ausweitung von Gersteins früherer Prozessführung dar, die bereits auf eingefrorene Gelder im nordkoreanischen Arbitrum-Fall sowie auf Ansprüche gegen Railgun DAO abzielte.
Für das Vertrauen in Stablecoin-Emittenten könnte dies ein bärisches Signal sein. Sollten Gerichte dieser Haftungstheorie folgen, könnten Tethers administrative Kontrollfunktionen – die eigentlich zur Einhaltung von Sanktionen entwickelt wurden – weltweit zum Ziel von Rechtsstreitigkeiten für Gläubiger unbezahlter Entschädigungen aus Terrorismusverfahren werden.
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Die Mechanik der Haftungstheorie: Tethers Freeze-Funktion als Hebel
Der zugrunde liegende Mechanismus ist entscheidend für das Verständnis des Falls. Im Gegensatz zu Bitcoin oder Ether verfügt USDT über administrative Kontrollmöglichkeiten auf Emittentenebene: Tether kann Wallets einfrieren, Adressen auf eine schwarze Liste setzen, Guthaben löschen und Token an eine neue Zieladresse neu ausgeben.
In der Klageschrift argumentiert Gerstein, dass Tether bereits technische Fähigkeiten und praktischen Handlungswillen bewiesen habe, indem das Unternehmen die Gelder als Reaktion auf die OFAC-Sanktionen gegen die beiden Tron-Adressen immobilisierte.
Der Ablauf der Ereignisse stellt sich wie folgt dar: Das OFAC stufte die beiden Tron-Wallets als Eigentum der IRGC ein. Daraufhin fror Tether die dort gehaltenen 344.149.759 USDT ein. Die Kläger, die Inhaber von US-Gerichtsurteilen in Milliardenhöhe wegen iranisch unterstützten Terrorismus sind, argumentieren nun, dass die eingefrorenen USDT blockiertes Eigentum eines staatlichen Terrorunterstützers darstellen. Damit unterlägen sie nach Bundesrecht der Zwangsvollstreckung.
Dabei wird ausdrücklich nicht die Beschlagnahmung von Tethers eigenen Reserven gefordert. Es geht um eine gerichtliche Anordnung, die Tether dazu zwingt, bereits genutzte Kontrollmechanismen anzuwenden – nur mit einer anderen Zieladresse.
Diese analytische Unterscheidung ist wesentlich. Tether hat bereits 4,2 Milliarden Dollar in USDT auf über 5.000 Wallets mit kriminellen Verbindungen eingefroren und das US-Justizministerium (DOJ) bei der Beschlagnahmung von über 6 Millionen Dollar im Zusammenhang mit einem Betrugssystem in Südostasien unterstützt.
Die Kläger argumentieren, dass von Tether nichts Beispielloses verlangt wird. Das Unternehmen solle lediglich einen bestehenden „Freeze“ zugunsten der Gläubiger umleiten, anstatt die Gelder ungenutzt in der Schwebe zu lassen. Der rechtliche Präzedenzfall, der hier konstruiert wird, besagt, dass die administrative Kontrolle über einen Vermögenswert faktisch dem Besitz gleichkommt – und dass dieser Besitz unter dem entsprechenden gesetzlichen Rahmen eine Haftung gegenüber Gläubigern begründet.
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