Korea fordert globale Travel Rule für jeden Krypto-Betrag
Südkoreas Finanzaufsicht FIU (Financial Intelligence Unit) hat die FATF (Financial Action Task Force) aufgefordert, den Mindestbetrag für die Travel Rule bei Krypto-Transfers komplett zu streichen. Für den Markt bedeutet das: Identitätsprüfungen könnten künftig auch bei Kleinstbeträgen greifen, sofern andere Jurisdiktionen dem koreanischen Beispiel folgen.
Was Korea auf der FATF-Plenarsitzung vorgeschlagen hat
FIU-Direktor Lee Hyung-joo trug die koreanische Position bei der 34. FATF-Plenarsitzung vom 15. bis 19. Juni in Paris vor, an der mehr als 200 Mitgliedsjurisdiktionen teilnahmen. Die koreanische Delegation brachte drei verknüpfte Empfehlungen ein: Erstens soll die Travel Rule sowohl sendende als auch empfangende Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP) gleichermaßen verpflichten. Zweitens soll die Regel auch unterhalb bestehender Mindestschwellen greifen und damit auch Kleinbeträge erfassen. Drittens sollen FATF-Mitglieder Transaktionsbeschränkungen gegen hochriskante, unregistrierte VASPs sowie strengere Sorgfaltspflichten prüfen.
Laut Asia Business Daily verwies Lee auf ein strukturelles Problem: Lizenz- und Registrierungsanforderungen, Aufsichtsmethoden und der Umgang mit Offshore-Anbietern unterscheiden sich je nach Jurisdiktion, was zu regulatorischer Arbitrage führt. Diese Fragmentierung schwäche laut Lee die grenzüberschreitende Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Korea zieht bereits national vor
Der FATF-Vorstoß spiegelt eine Änderung, die Korea im August innerstaatlich umsetzen will. Eine Anpassung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen soll die Travel-Rule-Schwelle von aktuell 1 Million Won (rund 730 US-Dollar) auf null senken – künftig wären damit alle Transaktionen erfasst, unabhängig von der Höhe.
Der Weg dorthin war nicht reibungslos. Als die FIU die Änderungen im März erstmals vorschlug, war auch eine verpflichtende Meldung verdächtiger Transaktionen für Überweisungen über 10 Millionen Won an ausländische Börsen oder private Wallets vorgesehen. Der Branchenverband DAXA (Digital Asset Exchange Joint Council), der Koreas große Börsen vertritt, legte dagegen Einspruch ein und argumentierte, eine fixe Betragsgrenze sei im Kontext risikobasierter Überwachung ineffektiv und belastend. Nach Gesprächen mit Börsenvertretern gab die FIU die fixe Meldeschwelle auf und setzt stattdessen auf einen risikobasierten Ansatz, bei dem Betreiber die Kriterien selbst festlegen.
Globale Lücken und was das für den Markt bedeutet
Die FATF bestätigte auf der Plenarsitzung, dass die Umsetzung von Empfehlung 15 zur Travel Rule und die Aufsicht über Börsen insgesamt schwach bleibt, wie Chosun Biz berichtete. Besonders auffällig: Jurisdiktionen mit den höchsten Handelsvolumina gehörten zugleich zu den am wenigsten konsequenten Umsetzern. Zusätzlich diskutierte die FATF eine neue Risikobewertung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im DeFi-Bereich sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation bei Stablecoins.
Sollten weitere FATF-Mitgliedsstaaten dem koreanischen Beispiel folgen, müssten Börsen weltweit Identitätsdaten von Sender und Empfänger auch bei Kleinstbeträgen erfassen und übermitteln. Das würde die Compliance-Infrastruktur international tätiger Anbieter spürbar verteuern. Koreas Zeitplan liefert dafür bereits einen Vorgeschmack: Die Umsetzungsfrist im August rückt näher, während lokale Börsen ihre Systeme nach Abstimmung mit DAXA bereits angepasst haben. Die FATF hält zudem an der Hochrisiko-Einstufung für Nordkorea, Iran und Myanmar fest.