Atkins kündigt SEC-Eigenregulierung für Krypto an – unabhängig vom Senat

SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat klargestellt, dass die Behörde bei einem Scheitern des Digital Asset Market Clarity Act of 2025 eigenständig Marktstrukturregeln für digitale Assets erlassen wird. Die Aussage markiert eine strategische Weichenstellung: Regulatorische Klarheit soll kommen – ob mit oder ohne Kongress.
Clarity Act: Weit gekommen, aber noch nicht am Ziel
Der Clarity Act – kurz für den Digital Asset Market Clarity Act of 2025 – ist der bisher ambitionierteste US-Versuch, die Zuständigkeiten zwischen SEC und CFTC (Commodity Futures Trading Commission) im Kryptobereich gesetzlich zu trennen. Das Repräsentantenhaus hat den Entwurf mit breiter Mehrheit angenommen, das Senate Banking Committee folgte mit 15 zu 9 Stimmen – inklusive einzelner demokratischer Unterstützung. Offen bleibt die Floor-Abstimmung im Senat, wo eine inhaltliche Abschwächung oder Verzögerung weiterhin möglich ist.

Das Kernkonzept des Entwurfs ist ein Spurmodell: Tokens starten rechtlich als Wertpapiere und können zu Commodities „reifen“, sobald ihr Netzwerk als hinreichend dezentralisiert gilt. Die SEC behielte demnach nur Zuständigkeit für tokenisierte klassische Wertpapiere, während die CFTC die Aufsicht über den Großteil des Marktes übernähme. Details zur aktuellen Gesetzeslage finden sich hier.
SEC baut eigene Fallback-Taxonomie auf
Parallel zum Gesetzgebungsprozess hat die SEC unter Atkins eine eigene Token-Taxonomie entwickelt, die unter dem Arbeitstitel „Regulation Crypto Assets“ kursiert. Darin werden vier Kategorien definiert, die nicht als Wertpapiere gelten sollen: digitale Commodities, digitale Sammlerobjekte, digitale Werkzeuge sowie Payment-Stablecoins. Als Wertpapiere im klassischen Sinne verblieben demnach nur tokenisierte Finanzinstrumente – der Großteil des Kryptomarkts würde damit aus dem Wertpapierregime herausdefiniert.
Im März 2026 veröffentlichten SEC und CFTC bereits eine gemeinsame Guidance, die fünf Kategorien für digitale Assets festlegt und unter anderem Bitcoin, Ethereum, XRP und Solana explizit als Digital Commodities einstuft. Diese Klassifikation wird als operative Vorbereitung auf den Clarity Act gewertet – funktioniert aber auch als eigenständige Rechtsgrundlage, sollte das Gesetz im Senat steckenbleiben. Institutionelle Marktteilnehmer, die derzeit Registrierungsverfahren bei der SEC durchlaufen, erhalten damit zumindest interimistische Planungssicherheit, wie aktuelle SEC-Zulassungsverfahren zeigen.
Ende der Enforcement-Ära als Marktsignal
Atkins hat öffentlich signalisiert, die SEC werde weg von einzelnen Klageverfahren hin zu transparenten Regelwerken steuern. Das ist eine direkte Abkehr vom Ansatz seines Vorgängers Gary Gensler, der Kryptoregulierung primär über Enforcement-Maßnahmen betrieb. Für Marktteilnehmer bedeutet das: Der regulatorische Risikofaktor verschiebt sich von unvorhersehbaren Einzelklagen hin zu vorhersehbaren, wenn auch noch nicht finalisierten Regelwerken.

Kritisch zu beobachten bleibt, ob eine eigene SEC-Interpretation rechtlich belastbar genug wäre, um vor Gericht stand zu halten – zumal ein abgeschwächter oder gescheiterter Clarity Act politisch als Signal gewertet werden könnte, dass der Kongress weitergehende Schritte nicht mitträgt. Institutionelle Perspektiven auf den regulatorischen Klärungsprozess zeigen, dass Marktteilnehmer genau diese Spannung zwischen Legislativ- und Exekutivkompetenz im Blick behalten. Entscheidend wird die Senatsabstimmung sein – bis dahin arbeitet die SEC erkennbar daran, keine Zeit zu verlieren.
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