Kläger werfen Elon Musk vor, gelogen und betrogen zu haben

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Georg Steiner
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Dass Elon Musk seine Unternehmen gerne per Tweet „dirigiert“ ist schon länger bekannt. Doch jetzt könnte ihm eine Kursnachricht aus dem Jahr 2018 finanziell zum Verhängnis werden. Tesla-Anleger haben geklagt und bezichtigen den Milliardär der Lüge.

Elektroauto Tesla

Konkret geht es in der Klage um eine Ankündigung, Tesla von der Börse zu nehmen. In einem Tweet gab Musk damals an, die dafür notwendigen Investoren bereits gefunden zu haben. Doch das sei eine Irreführung gewesen, argumentieren die Anwälte der Kläger. Elon Musk, bzw. seine Anwälte dementieren jedoch eine Betrugsabsicht.

Bewusst Täuschung von Anlegern?

Der Prozess zur Anlegerklage hat gerade erst begonnen und schon fliegen die Fetzen. Immerhin stellte sich nach dem Tweet von Musk heraus, dass es keine sichere Finanzierung für die Abkehr von Tesla von der Börse gegeben habe. Daher werfen die Kläger dem Milliardär nun vor, sie bewusst getäuscht zu haben.

Sie hätten auf die Ankündigung vertraut und damit Millionen verloren. Der fragliche Tweet von Musk habe damals Kursschwankungen ausgelöst, die laut eigener Aussage zu Verlusten für die Kläger geführt haben.

Die Pläne wurden zu früh bekannt

Das sehen die Anwälte von Musk naturgemäß anders. Sie argumentieren, dass Musk sehr wohl daran gearbeitet habe, Tesla von der Börse zu nehmen. Mögliche Investoren hätten positive Signale gesandt, diesen Plan zu unterstützen. Doch in der Eile habe der Milliardär in seinem Tweet einfach die falschen Worte gewählt. Man könne daher nicht einmal annähernd von einem Betrug sprechen.

Angeblich habe der staatliche Investitionsfonds von Saudi-Arabien Interesse gezeigt, sich an dem Projekt finanziell zu beteiligen. Eine konkrete Vereinbarung ist jedoch nicht zustande gekommen. Bei den Verhandlungen haben Manager des Fonds mitgeteilt, dass sie fünf Prozent von Tesla erworben hätten und daran interessiert seien, weitere Anteile zu kaufen. Doch dann seien die Pläne an die Financial Times durchgesickert. Musk habe sich einfach nur ungeschickt ausgedrückt.

In ersten Befragungen gaben Zeugen ihre Sicht der Dinge an. Musks Anwalt wies darauf hin, dass Tesla später sehr wohl betont habe, dass die Transaktion noch nicht sichergestellt sei. Jetzt geht es in Folge darum, dass die Geschworenen bewerten müssen, ob die Äußerungen von Musk relevant für Entscheidungen der Anleger gewesen seien oder nicht. Gleichzeitig geht es darum festzustellen, ob Elon Musk seine Angaben bewusst falsch formuliert hat, oder nicht.

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