Jetzt landen die Daten der Krypto-Anleger beim deutschen Finanzamt

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Georg Steiner
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Transparenz

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Noch immer glauben viele Krypto-Investoren, Kryptowährungen wären anonym, doch das ist spätestens jetzt ein Irrtum. Zwar erfolgen die Transaktionen auf der jeweiligen Blockchain anonym, doch mit den neuen Vorschriften vor Kryptobörsen können diese einem Nutzer zugeordnet werden.

Gewinne sind sichtbar

Wer bei einer Kryptobörse registriert ist oder eine Zahlung durchführt, verliert damit „automatisch“ seine Anonymität. Gewinne werden sichtbar, die Steuerpflicht schlägt zu. So können die Finanzämter auch noch viele Jahre später erzielte Gewinne aufdecken und die darauf fälligen Steuern nachfordern.

Möglich wird dies durch das Know-Your-Customer-Verfahren und die gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit Beschluss der entsprechenden Bestimmungen in der Europäischen Union müssen sämtliche Kryptobörsen diese Nutzerdaten bekannt geben:

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Eine Kopie jenes Ausweises, mit dem er sich registriert hat
  • Sein Foto oder Video

Die Kryptobörsen speichern diese Daten und sind verpflichtet, diese auf Wunsch des Finanzamtes offenzulegen. Dabei beschränken sich die Behörden nicht nur auf Einzelauskünfte, sondern können die Daten auch gesammelt von allen Kunden abfragen. Dieses Verfahren kommt nicht nur für das deutsche Finanzamt zur Anwendung, sondern auch dann, wenn ausländische Behörden um Amtshilfe in Deutschland ersuchen.

Banken melden ebenfalls

Doch das ist noch lange nicht alles, denn auch die Banken müssen aktiv werden, wenn ihnen Überweisungen verdächtig erscheinen. Als verdächtig gelten Überweisungen dann, wenn sie auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung deuten.

Dies gilt dann, wenn im Verwendungszweck Begriffe auftauchen, die mit dem Kryptohandel in Verbindung stehen. Doch die Finanzbehörden werden auch mithilfe von Analyse-Tools aktiv. Diese untersuchen Transaktionen auf der Blockchain und weisen auf verdächtige Transaktionen hin.

Alle Transaktionen gehören in die Einkommensteuererklärung

Grundsätzlich müssen deutsche Staatsbürger alle relevanten Krypto-Transaktionen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies gilt dann, wenn sie Kryptowährungen verkaufen oder tauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gewinne mit gehandelten Kryptos oder mit Coins, die sich wie Solaxy noch im Presale befinden, erzielt werden.

Allerdings will das Finanzamt auch wissen, wer Kryptowährungen schürft, stakt oder im Lending aktiv ist. Airdrops und Zahlungen gehören ebenfalls zu den Aktivitäten, für die sich das Finanzamt interessiert.

Verschärfung gilt ab 2026 auch international

Ab dem Jahr 2026 werden die Meldepflichten über jene der Europäischen Union hinaus verschärft. Dann gelten ähnliche Bestimmungen auch für internationale Krypto-Plattformen. Diese müssen dann alle relevanten Kundendaten automatisch an die jeweiligen nationalen Finanzbehörden übermitteln.

Steuern Deutschland

Für jene Investoren, die mit Kryptowährungen handeln, gilt es jetzt, sämtliche Transaktionen aufzuzeichnen. Dabei ist vorwiegend der Zeitpunkt von Kauf und Verkauf wichtig, um eine mögliche Behaltefrist (Gewinne unter 1.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei) dokumentieren zu können. Screenshots der jeweiligen Handelsplattform können helfen, diese nachzuweisen.

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