EU stellt Krypto-Sanktionen gegen Russland und Weißrussland klar, aber es bleiben Fragen offen

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Die Europäische Union hat den Anwendungsbereich der Sanktionen gegen Russland und Weißrussland erweitert und dabei auch Klarstellungen zu Kryptoassets vorgenommen – da der vollständige Rechtstext jedoch noch nicht vorliegt, bleiben diese Punkte etwas unklar.

Die Europäische Kommission teilte gestern mit, dass sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, “weitere gezielte Sanktionen angesichts der Lage in der Ukraine und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression” zu beschließen.

In zwei Abschnitten dieser Pressemitteilung wird jedoch direkt auf Kryptowährungen Bezug genommen, und zwar wie folgt:

“[Die] EU bestätigte das gemeinsame Verständnis, dass Darlehen und Kredite mit allen Mitteln, einschließlich Krypto-Vermögenswerten, gewährt werden können, und klärte den Begriff “übertragbare Wertpapiere” weiter, um Krypto-Vermögenswerte eindeutig einzubeziehen und so die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden Beschränkungen sicherzustellen.”

Sie erklärte auch, dass die Maßnahmen “klarstellen”, dass Kryptowährungen in den Anwendungsbereich von “übertragbaren Wertpapieren” fallen.

Auf Nachfrage erklärte ein EU-Beamter gegenüber Cryptonews.com, dass der vollständige Gesetzestext derzeit noch nicht verfügbar sei, aber “in Kürze” im Amtsblatt veröffentlicht werde.

Laut dem Beamten stellt das heutige Paket jedoch

  • stellt klar, dass Kryptoassets in den Bereich der “übertragbaren Wertpapiere” fallen – was bereits der Fall war, aber der heutige Text macht diesen Punkt deutlicher;
  • bestätigt das allgemeine Verständnis, dass Darlehen und Kredite auch Krypto-Assets umfassen;
  • diese Klarstellungen werden dazu beitragen, die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden Beschränkungen zu gewährleisten.

Niklas Schmidt, Anwalt und Partner bei der österreichischen Kanzlei WOLF THEISS, merkte ebenfalls an, dass die Pressemitteilung der Europäischen Kommission “ein bisschen unklar” sei.

“Ich würde denken, dass die EU versucht, klarzustellen, dass nicht nur Gelddarlehen an sanktionierte Unternehmen und Personen verboten sind, sondern auch Darlehen an sanktionierte Unternehmen und Personen in Krypto”, sagte er gegenüber Cryptonews.com und merkte an, dass er nicht sagen kann, ob dies in der Praxis geschehen ist.

“Der zweite Teil bedeutet wahrscheinlich, dass der Begriff Wertpapiere für die Zwecke des Sanktionsregimes auch Wertpapier-Token umfasst”, fügte er hinzu und schloss, dass es “wahrscheinlich sicher ist, auf den Text der Verordnung zu warten.”

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